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   BGH, 06.02.1980 - 2 StR 742/79   

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https://dejure.org/1980,7399
BGH, 06.02.1980 - 2 StR 742/79 (https://dejure.org/1980,7399)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1980 - 2 StR 742/79 (https://dejure.org/1980,7399)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1980 - 2 StR 742/79 (https://dejure.org/1980,7399)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Nichtverwertung verlesener Zeugenaussagen im Rahmen der Beweiswürdigung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 06.02.1980 - 2 StR 742/79
    Wohl muß sich der Tatrichter im Urteil mit allen wesentlichen Umständen auseinandersetzen, die zu einer Würdigung drängen, weil sie für oder gegen den Angeklagten sprechen und deshalb für die Entscheidung Bedeutung haben können (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164 f; BGH Urt. v. 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74 -).
  • BGH, 17.07.1974 - 2 StR 92/74

    Entschädigung für den durch Vollzug der Untersuchungshaft erlittenen Schaden -

    Auszug aus BGH, 06.02.1980 - 2 StR 742/79
    Wohl muß sich der Tatrichter im Urteil mit allen wesentlichen Umständen auseinandersetzen, die zu einer Würdigung drängen, weil sie für oder gegen den Angeklagten sprechen und deshalb für die Entscheidung Bedeutung haben können (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164 f; BGH Urt. v. 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74 -).
  • RG, 23.07.1943 - 1 D 201/43

    1. Der Verzicht auf ein Strafantragsrecht, der in einem privaten Vergleich

    Auszug aus BGH, 06.02.1980 - 2 StR 742/79
    Wohl muß sich der Tatrichter im Urteil mit allen wesentlichen Umständen auseinandersetzen, die zu einer Würdigung drängen, weil sie für oder gegen den Angeklagten sprechen und deshalb für die Entscheidung Bedeutung haben können (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164 f; BGH Urt. v. 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74 -).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 555/81

    Auseinandersetzen des Gerichts mit dem Verhalten des Angeklagten unmittelbar nach

    Ein solcher - sachlichrechtlicher - Fehler ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann gegeben, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die zu einer Würdigung drängen, weil sie für oder gegen den Angeklagten sprechen und für die Entscheidung Bedeutung haben können (vgl. BGHSt 14, 162, 164; auch BGH Urteile vom 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74 - und vom 6. Februar 1980 - 2 StR 742/79 -, beide m.w.Nachw.).
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